Warum das Thema gerade für Sie brennt
«Wir haben doch erst letzten Frühling die MWST-Prozesse umgestellt – warum schon wieder?», hören wir von vielen Kundinnen und Kunden. Die Antwort ist simpel: Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes, die seit 1. Januar 2025 gilt, dreht gleich an mehreren Schrauben, die Ihren Cash-flow, Ihren Onlineshop und Ihre Fristen beeinflussen. Als Partner von Dutzenden KMUs und Solo-Preneur:innen sehen wir bei Bollag Finance täglich, wie rasch kleine Fehler bei der Mehrwertsteuer teuer werden – erst recht, wenn Sie neu auf AbaWeb umsteigen oder Ihren Abrechnungsrhythmus ändern wollen.
1. Drei Kernpunkte der Revision
| Neuerung | Das bedeutet konkret | Handlungsbedarf |
|---|---|---|
| Jährliche Abrechnung Umsatz ≤ CHF 5 005 000 | Nur noch 1 Deklaration pro Jahr – Antrag bis 28. Februar 2025 im ePortal stellen. ESTV | Liquiditätsplanung anpassen, Rückstellungen bilden. |
| ePortal-Pflicht | Alle MWST-Abrechnungen ab 2025 zwingend online einreichen. Papierformulare sind Geschichte. ESTV | AbaWeb/ERP-Schnittstelle testen, Benutzerrechte vergeben. |
| Plattformbesteuerung | Bei Lieferungen über Marktplätze (Ricardo, Amazon, Digitec) gilt die Plattform neu als MWST-pflichtige Lieferantin. ESTV | Bruttopreise kalkulieren, AGB anpassen, Reportingflows prüfen. |
2. Jahresabrechnung – Fluch oder Segen?
Für viele Kleinfirmen klingt «einmal pro Jahr abrechnen» wie Ferien auf den Bahamas. Doch Vorsicht: Die Zahllast kumuliert sich übers Jahr. Wer seine Margen knapp kalkuliert, sollte monatliche Rückstellungen bilden oder eine MWST-Schattenbuchhaltung in AbaWeb führen. Schön: Das neue Feature «Fälligkeiten» erinnert Sie automatisch an die Einzahlung, sobald der Abschluss exportiert ist.
3. ePortal-Pflicht in der Praxis
Bollag Finance bindet Ihr AbaWeb-Mandat direkt an das ESTV-ePortal an. Dadurch entfällt das manuelle Ausfüllen des XML-Uploads, und Sie behalten in Ihrem KMU-Cockpit den Überblick über offene Deklarationen. Denken Sie daran, mindestens zwei ePortal-Admins anzulegen – wir haben schon Mandanten erlebt, die bei Ferienabwesenheit des einzigen Admins eine Frist verpassten.
4. Plattformbesteuerung: So vermeiden Sie Margen-Schocks
Fallbeispiel: Ein Start-up verkauft Handyhüllen für CHF 12.– über eine ausländische Fulfilment-Plattform. Dank der revidierten Regeln zieht die Plattform ab 2025 automatisch 8,1 % MWST ein. Wer seine Kalkulation nicht angepasst hat, verliert fast die gesamte Marge. Unser Rat:
- Preisliste updaten und Bruttopreise ausweisen.
- Plattform-Reports in AbaWeb importieren, um Gutschriften sauber zu verbuchen.
- Buchungen unter Code 470 «Plattformlieferungen Inland» deklarieren.
5. Kinderbetreuungsabzüge – kleine Änderung, grosse Steuerersparnis
Parallel zur MWST-Revision steigt der Bundesabzug für Fremdbetreuung auf CHF 25 800 pro Kind und Jahr. Steuerbuch Wer Kita-Quittungen digital in AbaWeb archiviert, erledigt die Steuererklärung in Minuten. Für Zürcher Betriebe lohnt sich ein Blick auf die kantonale Vorlage, die den gleichen Höchstbetrag vorsieht.
6. Praxis-Checkliste
- MWST-Code-Mapping in AbaWeb aktualisieren.
- ePortal-Logins mit Zwei-Faktor-Authentisierung einrichten.
- Antrag Jahresabrechnung bis 28. Februar stellen (falls sinnvoll).
- Bruttopreise in Onlineshops prüfen.
- Kita-Belege digital sichern – Abzug ab Steuerperiode 2025.
Quellen
ESTV «Jährliche Abrechnung» ESTV · ESTV «MWST abrechnen online» ESTV · ESTV «Elektronische Plattformen» ESTV · Steuerbuch LU Kinderbetreuungsabzug 2025 Steuerbuch