Mehrwertsteuer-Revision 2025: Was KMU, Start-ups und Selbständige jetzt regeln müssen

Warum das Thema gerade für Sie brennt

«Wir haben doch erst letzten Frühling die MWST-Prozesse umgestellt – warum schon wieder?», hören wir von vielen Kundinnen und Kunden. Die Antwort ist simpel: Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes, die seit 1. Januar 2025 gilt, dreht gleich an mehreren Schrauben, die Ihren Cash-flow, Ihren Onlineshop und Ihre Fristen beeinflussen. Als Partner von Dutzenden KMUs und Solo-Preneur:innen sehen wir bei Bollag Finance täglich, wie rasch kleine Fehler bei der Mehrwertsteuer teuer werden – erst recht, wenn Sie neu auf AbaWeb umsteigen oder Ihren Abrechnungsrhythmus ändern wollen.

 

1. Drei Kernpunkte der Revision
NeuerungDas bedeutet konkretHandlungsbedarf
Jährliche Abrechnung
Umsatz ≤ CHF 5 005 000
Nur noch 1 Deklaration pro Jahr – Antrag bis 28. Februar 2025 im ePortal stellen. ESTVLiquiditäts­planung anpassen, Rückstellungen bilden.
ePortal-PflichtAlle MWST-Abrechnungen ab 2025 zwingend online einreichen. Papierformulare sind Geschichte. ESTVAbaWeb/ERP-Schnittstelle testen, Benutzerrechte vergeben.
PlattformbesteuerungBei Lieferungen über Marktplätze (Ricardo, Amazon, Digitec) gilt die Plattform neu als MWST-pflichtige Lieferantin. ESTVBruttopreise kalkulieren, AGB anpassen, Reportingflows prüfen.

 
2. Jahresabrechnung – Fluch oder Segen?

Für viele Kleinfirmen klingt «einmal pro Jahr abrechnen» wie Ferien auf den Bahamas. Doch Vorsicht: Die Zahllast kumuliert sich übers Jahr. Wer seine Margen knapp kalkuliert, sollte monatliche Rückstellungen bilden oder eine MWST-Schattenbuchhaltung in AbaWeb führen. Schön: Das neue Feature «Fälligkeiten» erinnert Sie automatisch an die Einzahlung, sobald der Abschluss exportiert ist.

 
3. ePortal-Pflicht in der Praxis

Bollag Finance bindet Ihr AbaWeb-Mandat direkt an das ESTV-ePortal an. Dadurch entfällt das manuelle Ausfüllen des XML-Uploads, und Sie behalten in Ihrem KMU-Cockpit den Überblick über offene Deklarationen. Denken Sie daran, mindestens zwei ePortal-Admins anzulegen – wir haben schon Mandanten erlebt, die bei Ferienabwesenheit des einzigen Admins eine Frist verpassten.

 
4. Plattformbesteuerung: So vermeiden Sie Margen-Schocks

Fallbeispiel: Ein Start-up verkauft Handyhüllen für CHF 12.– über eine ausländische Fulfilment-Plattform. Dank der revidierten Regeln zieht die Plattform ab 2025 automatisch 8,1 % MWST ein. Wer seine Kalkulation nicht angepasst hat, verliert fast die gesamte Marge. Unser Rat:

  • Preisliste updaten und Bruttopreise ausweisen.
  • Plattform-Reports in AbaWeb importieren, um Gutschriften sauber zu verbuchen.
  • Buchungen unter Code 470 «Plattformlieferungen Inland» deklarieren.

 
5. Kinderbetreuungsabzüge – kleine Änderung, grosse Steuerersparnis

Parallel zur MWST-Revision steigt der Bundesabzug für Fremdbetreuung auf CHF 25 800 pro Kind und Jahr. Steuerbuch Wer Kita-Quittungen digital in AbaWeb archiviert, erledigt die Steuererklärung in Minuten. Für Zürcher Betriebe lohnt sich ein Blick auf die kantonale Vorlage, die den gleichen Höchstbetrag vorsieht.

 
6. Praxis-Checkliste
  • MWST-Code-Mapping in AbaWeb aktualisieren.
  • ePortal-Logins mit Zwei-Faktor-Authentisierung einrichten.
  • Antrag Jahresabrechnung bis 28. Februar stellen (falls sinnvoll).
  • Bruttopreise in Onlineshops prüfen.
  • Kita-Belege digital sichern – Abzug ab Steuerperiode 2025.

 

Quellen

ESTV «Jährliche Abrechnung» ESTV · ESTV «MWST abrechnen online» ESTV · ESTV «Elektronische Plattformen» ESTV · Steuerbuch LU Kinderbetreuungsabzug 2025 Steuerbuch

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